Rechtsprechung
   BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5752
BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79 (https://dejure.org/1980,5752)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1980 - 4 RJ 89/79 (https://dejure.org/1980,5752)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1980 - 4 RJ 89/79 (https://dejure.org/1980,5752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Sozialleistungsträger als Rehabilitationsträger zur Einleitung des Rehabilitationsverfahrens - Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten - Zielsetzung eines Rehabilitationsverfahrens - Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79
    Die von der Klägerin gewährten berufsfördernden Leistungen sind indessen solche des § 1237a Abs. 1 Nr. 1 RVO, die auch von der Beklagten im Rahmen ihrer Zuständigkeit erbracht werden können (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78, SozR 2200 § 1236 Nr. 15 und Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79
    Die Rehabilitation erweist sich damit als Prototyp einer final ausgerichteten Leistung der sozialen Sicherung (vgl. BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 3), deren erfolgreicher Abschluß vom Ziel der Eingliederung und nicht allein von der Beseitigung der Behinderung oder deren Ursachen her zu beurteilen ist.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79

    Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)

    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79
    Die von der Klägerin gewährten berufsfördernden Leistungen sind indessen solche des § 1237a Abs. 1 Nr. 1 RVO, die auch von der Beklagten im Rahmen ihrer Zuständigkeit erbracht werden können (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78, SozR 2200 § 1236 Nr. 15 und Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79).
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Diesen Ermessensspielraum verliert der Sozialhilfeträger, wenn sich Berechtigte - wie hier - die Leistung selbst beschaffen müssen, weil er diese rechtswidrig abgelehnt hat, ohne aufzuzeigen, wie eine erfolgreiche Teilhabe erreicht werden kann (LSG Hamburg vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17 - juris RdNr 59; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14 - juris RdNr 39; LSG Baden-Württemberg vom 22.7.2014 - L 11 R 2652/13 - juris RdNr 33; Mrozynski/Jabben, SGB IX Teil 1, 2. Aufl 2011, § 15 RdNr 31; Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Aufl 2015, § 15 RdNr 32; vgl zu § 36a SGB VIII: BVerwG vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1 = Buchholz 436.511 § 36a SGB VIII Nr. 2, RdNr 34; vgl zur Rechtslage vor Geltung des SGB IX: BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54, 62 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S 37 f; BSG vom 19.3.1980 - 4 RJ 89/79 - BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S 30; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff) .
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Die berufliche Eingliederung des Klägers ist erst vollendet, wenn er eine Erwerbstätigkeit auf einem Dauerarbeitsplatz aufgenommen hat (BSGE 50, 51; BSG SozR 2200 § 1237a Nr 16).
  • SG Dresden, 09.10.2019 - S 35 R 112/18

    Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers für Leistungen zur Teilhabe am

    Nach der Entscheidung des BSG vom 19. März 1980 (Az. 4 RJ 89/79 z.B. in BSGE 50, 51-55) erweist sich die Rehabilitation "( ) als Prototyp einer final ausgerichteten Leistung der sozialen Sicherung (vgl BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 3), deren erfolgreicher Abschluß vom Ziel der Eingliederung und nicht allein von der Beseitigung der Behinderung oder deren Ursachen her zu beurteilen ist.

    Dies ergibt sich auch aus § 5 Abs. 2 RehaAnglG, wonach die Leistungen so vollständig und umfassend zu erbringen sind, daß Leistungen eines anderen Trägers nicht erforderlich werden" (BSG, Urteil vom 19. März 1980 - 4 RJ 89/79 -, BSGE 50, 51-55, SozR 2200 § 1237a Nr. 12, Rn. 15 - 16)( )".

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG -

    Es kann auf sich beruhen, ob im Rahmen eines Erstattungsstreites dem Rentenversicherungsträger Ermessenserwägungen gegenüber dem vorleistenden Träger überhaupt versagt sind (BSGE 48, 92, 100 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15 S. 35 f.) oder im Falle der Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme eine Art von "Reduzierung des Ermessens auf Null" oder von "Ermessensschrumpfung" stattfindet (BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S. 30).
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

    Eine Verurteilung zur Leistung deshalb, weil jede andere Entscheidung ermessenswidrig wäre (BSGE 2, 149; 5, 238, 245; 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12; BSG 27. Januar 1982 - 9a/9 RV 22/81 -), war aber im gegenwärtigen Fall ausgeschlossen.

    In erster Linie wäre hier zu prüfen gewesen, ob die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - als Bürobote der früheren entsprach (zur Rentenversicherung: BSGE 47, 47 SozR 2200 § 1239 Nr. 9; BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; SozR 2200 § 182 Nr. 34), sodann auch, ob dem Kläger für dauernd eine Erwerbsmöglichkeit erfolgreich geboten worden war (BSGE 50, 51, 53 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12).

  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Hat der Rehabilitationsträger in nicht sachgerechter Weise über die begehrte Leistung entschieden, können an dessen Stelle die Betroffenen den sonst der Behörde zustehenden nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Ermessensspielraum für sich beanspruchen (vgl. Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, Stand: 11.09.2017, § 15 SGB IX Rdnr. 32 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, L 11 R 2652/13 - juris Rdnr. 33 m.w.N.; so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2015, L 7 R 43/14 - juris Rdnr. 39; BSG, Urteil vom 19. März 1980, 4 RJ 89/79 - juris Rdnr. 21; für das Jugendhilferecht: BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012, 5 C 21/11 = BeckRS 2013, 45836).
  • LSG Bayern, 08.07.1998 - L 20 RJ 481/97

    Der Begriff "abgeschlossene berufsfördernde Leistung" im Sinne von § 25 Abs. 3

    Dieser Grundsatz wurde vom BSG bereits im Urteil vom 19.03.1980 - 4 RJ 89/79 -, SozR 2200 § 1237 a Nr. 12 aufgestellt.
  • SG Cottbus, 13.03.2012 - S 19 AL 352/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Verfahrensbeendigung -

    Die Beendigung des Verfahrens zur beruflichen Rehabilitation des Klägers per 16.09.2008 einschließlich der generellen Ablehnung eventuell erforderlicher weiterer Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt bzw. der Verneinung der Zuständigkeit der Beklagten dafür ab diesem Zeitpunkt bedarf nach §§ 22 SGB III, 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX i.V.m. den Wertungen der §§ 217 ff. SGB III in der bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung, insbesondere §§ 218 Abs. 2 und 219 Abs. 1 SGB III sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. BSG 19.03.1980, Az.: 4 RJ 89/79; 16.06.1994, Az.: 13 RJ 79/93; SozR 2200 § 1237 a Nr. 16) der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf einen Dauerarbeitsplatz entsprechend einem Verfahrens(gesamt)plan.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1996 - 7 S 2557/94

    Subsidiarität der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach SchwbG

    Dieser Grundsatz wirkt sich auf die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers dahin aus, daß der das Rehabilitationsverfahren durch eine Leistung einleitende Träger bis zum Ende dieses Verfahrens zuständig bleibt, ein Wechsel der Zuständigkeit somit nicht stattfindet (vgl. BSG, Urt. v. 19.3.1980, BSGE 50, 51, 53).
  • SG Gießen, 26.09.2002 - S 20/KR 2062/00
    Eine Ablehnung einer medizinisch erforderlichen Rehabilitationsleistung kommt jedoch nur in Ausnahmefällen in Betracht (BSGE 50, S. 51); sie ist im Hinblick auf die Ziele des § 40 Abs. 2 SGB V in der Regel ermessensfehlerhaft, soweit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht